§ 1 Allgemeines
(1) Die nachfolgenden
allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von Sari Fotografie durchgeführten Aufträge, Angebote,
Lieferungen und Leistungen.Die AGB dienen der Regelung und
Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im
Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Die
Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden
AGB des Auftragnehmers gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des
Auftraggebers finden keine Anwendung. Von diesen AGB abweichende
Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und müssen als solche
ausdrücklich gekennzeichnet sein. Haben die Vertragsparteien abweichende
Vereinbarungen getroffen, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.
(2) Der Auftragnehmer kann die Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen selbst oder durch Dritte durchführen lassen.
(3)
“Fotografien” im Sinne dieser AGB sind alle vom Auftragnehmer
hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in
welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder
auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf CD/DVD oder sonstigen
Speichermedien, Dia Positive, Negative usw.).
(4) Der
Auftragnehmer ist bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch
technischen Gestaltung zu jeder Zeit frei. Diesbezügliche Reklamationen
sind ausgeschlossen.
(5) Grundlage für den Vertrag ist das
jeweilige Angebot vom Auftragnehmer, in dem alle vereinbarten Leistungen
sowie die Vergütung festgeschrieben werden. Diese Angebote vom
Auftragnehmer sind freibleibend und unverbindlich.
(6) Der Vertrag kommt mit der schriftlichen oder elektronischen Bestätigung des Angebotes oder Zusendung des Auftrages zustande.
§ 2 Nutzungs- und Urheberrecht
(1) Dem
Auftragnehmer steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen
des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotografien zu.
(2) Der
Auftragnehmer überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den
Fotografien auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet ausschließlich die
private, nicht kommerzielle Nutzung. Die Vervielfältigung und Weitergabe
an Dritte für private Zwecke ist erlaubt.
(3) Eine
kommerzielle/gewerbliche Nutzung der Fotografien im Nachhinein – gleich
welcher Form vorliegend – durch den Auftraggeber selbst oder durch
Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung des
Auftragnehmers erfolgen. Dies gilt auch für Fotografien, welche durch
den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert
bzw. verfremdet wurden.
(4) Die Nutzungsrechte an den Fotografien
gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars auf
den Auftraggeber über.
(5) Erteilt der Auftragnehmer an den
Auftraggeber die Genehmigung zu einer Verwertung der Fotografien, so
wird hiermit ausdrücklich verlangt, als Urheber der Fotografien genannt
zu werden. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so berechtigt die
Verletzung des Rechts auf Namensnennung den Auftragnehmer zum
Schadensersatz.
(6) Der Auftraggeber erhält ausschließlich
bearbeitetes hochauflösendes Bildmaterial im Format JPG. Die Abgabe von
unbearbeiteten Rohdaten ist ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der
digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung
erfolgt demnach ohne Gewähr.
(7) Der Auftragnehmer darf die Bilder
im Rahmen seiner Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration
verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine,
etc.)
(8) Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte müssen schriftlich vereinbart werden.
§3 Vergütung
(1) Für die Herstellung der
Fotografien wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte
Pauschale berechnet. Nebenkosten (wie z.B. Reisekosten) werden
gesondert abgesprochen und vom Auftraggeber getragen.
(2) Fällige
Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur
vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages bleiben die gelieferten
Fotos Eigentum des Auftragnehmers.
(3) Wünscht der Auftraggeber
eine Verlängerung oder wird die vorgesehene Zeit für die
Aufnahmearbeiten aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten
hat, überschritten, so erhält der Auftragnehmer hierfür den Stundensatz je angefangene Stunde.
(4) Tritt
der Auftraggeber vor dem vereinbarten Termin vom Vertrag zurück, so sind
20 % des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an den Auftragnehmer
zu zahlen. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung
unberührt.
§ 4 Haftung / Gefahrübergang
(1) Für Schäden,
gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der
Auftragnehmer für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit.
(2) Für Schäden oder Verlust der Fotografien haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(3)
Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten,
welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung
des Auftragnehmers ausgeschlossen.
(4) Liefertermine für Fotos
sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Auftragnehmer
bestätigt worden sind. Der Auftragnehmer haftet für Fristüberschreitung
nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(5) Die Organisation
und Vergabe von Buchungen, als auch die Ausführung erfolgt mit größter
Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Auftragnehmer
nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall,
Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) kein Fotograf zu dem
vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine
Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen
übernommen werden. Natürlich wird sich Nina Mickiewicz in diesem Fall
dringend um einen Ersatzfotografen bemühen.
(6) Beanstandungen
gleich welcher Art müssen innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der
Fotografien beim Auftragnehmer eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist
gelten die Fotografien als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.
§ 5 Datenschutz
Der Auftraggeber erklärt sich
einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen,
personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Auftragnehmer
verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen
Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte
weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages
erforderlich.
§ 6 Widerrufsrecht
(1) Sie haben das Recht,
binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag mit dem
Auftragnehmer zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des
Vertragsabschlusses. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass
Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der
Widerrufsfrist absenden.
(2) Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben,
müssen Sie dem Auftragnehmer mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B.
ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss,
den Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das
Musterformular gemäß Anlage 2 zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer
1 EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch) verwenden,
welches jedoch nicht vorgeschrieben ist.
(3) Haben Sie verlangt,
dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so
haben Sie dem Auftragnehmer einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem
Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Auftragnehmer von der
Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten,
bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im
Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.